Das Wörtchen “Wahl” bedeutet, dass derjenige keinen Vertrag für die direkte Abrechnung mit einer staatlichen Krankenversicherung hat. Die Leistungen müssen direkt bezahlt werden. Die Vorteile bestehen in meist kürzeren Wartezeiten bei der Terminvereinbarung sowie im Wartezimmer und mehr Zeit für den einzelnen Patienten / Klienten.
Es bedeutet, dass Sie eine Rechnung erhalten, die Sie, zumindest vorweg, direkt an den Dienstleister bezahlen.
Bei allen Teammitgliedern/ Partner ist grundsätzlich Barzahlung möglich. Bei Dr. Leitner und Dr. Quinton ist seit Jänner 2009 auch Bankomatzahlung möglich. Auf Anfrage ist natürlich auch eine Überweisung mittels Zahlschein oder Onlinebanking vereinbar.
Dies ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn Sie bei einer staatlichen Versicherungsanstalt (ASVG) versichert sind, beträgt die Rückerstattung 80% des Kassenwertes der Kassenleistungen (d.h. nicht 80% des bezahlten Betrages). Für Nicht- Kassenleistungen (wie auch beim Vertragskassenarzt) gibt es von der staatlichen Versicherung keinen Ersatz (z.B. Gutachten, Impfungen, Freigaben für das Tauchen oder den Sport).
Informieren Sie sich bei unseren Partnern, welche Leistung darunter fallen und welche Tarife er dafür in Rechnung stellt.
Hier kommt es auf Ihre Versicherung an. Besitzen Sie eine Zusatzversicherung (Wahlarztversicherung) die alle Wahlarztleistungen deckt, reichen Sie die Rechnung mit Zahlungsbestätigung einfach ein und erhalten den vereinbarten Satz (je nach Versicherung nicht immer 100%) zurück. Viele Versicherungen verlangen bei bestehender ASVG Versicherung erst eine Einreichung dort und zahlen dann die Differenz (auch hier sind Sätze unter 100% möglich). Dieser Ablauf kann gelegentlich recht lange dauern. Genaue Informationen muss Ihnen Ihr Markler oder die Gesellschaft Ihrer Zusatzversicherung (Polizzen Nummer bereitlegen!) geben.